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VereineEin Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (nichtwirtschaftlicher Verein oder auch Idealverein genannt), erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister (§ 21 BGB). Dagegen können Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (wirtschaftliche Vereine), ihre Rechtsfähigkeit nur durch staatliche Verleihung erlangen (§ 22 BGB). Solche Konzessionen werden nur selten erteilt, weil bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fast immer die Möglichkeit besteht, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Wirtschaftliche Vereine haben daher keine besondere praktische Bedeutung. Um einen Idealverein zu gründen und in das Vereinsregister eintragen zu lassen, benötigen Sie:
Eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Verein stellt Ihnen das Justizportal des Landes NRW zur Verfügung. Dessen ungeachtet, empfiehlt es sich, die ausgearbeitet Fassung der Satzung mit dem Finanzamt abzustimmen, falls sie die Gemeinnützigkeit anstreben. Schon ein unglücklich gewählter Vereinsname kann die Anerkennung vereiteln.
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Notar Michael König • 51143 Köln-Porz • Bahnhofstr. 44 • Tel. 02203/955480 • Fax 02203/9554850 • info@notar-koenig.de |